Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen

  Persönliche Beratung

  Individuelle Firmenaufdrucke

  Online bestellt - schnell geliefert

  Eigener regionaler Lieferdienst

Neue PPWR und VerpackDG

Welche Stoffe sind gebührenpflichtig?

Papier Pappe

Papier - Pappe

Kunststoffe

Kunststoffe

Aluminium

Aluminium

Naturwaren

Naturprodukte

Wer muss die Lizenzgebühren zahlen?

Die Gebühren muss der Erzeuger oder Hersteller zahlen. Seit dem 12.08.2026 geklten andere Vorschriften als vorher. So wird unterschieden, ob es sich um fertig Produkte handelt, die nicht mehr verändert werden oder um Produkte, die erst bei der Ausgabe an den Kunden verändert und/oder befüllt werden oder um Produkte, an denen eigene Logos oder Werbung angebracht sind.
Wer Erzeuger oder Hersteller ist, kann etwas kompliziert sein. So kann ein Händler zum Hersteller oder Erzeuger werden, wenn er schon eine beiden letzten genannten Voraussetungen erfüllt.

Für vorlizensierte Produkte müssen Sie keine weiteren Gebühren zahlen, denn die Gebühren sind bereits im Kaufpreis eingepreist.

Wann und an wen werden die Gebühren bezahlt?

Die Gebühren, die Sie selbst zahlen müssen, werden quartalsweise oder jährlich an den Teilnehmer des Duales Systems gezahlt, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben. Dazu werden die jeweils ausgegebenen Mengen der einzelnen Stoffarten in kg gemeldet und die dafür angefallenen Gebühren überwiesen.

Sie sind verpflichtet, über diese Stoffe einen kontinuierlichen Nachweis zu führen!

Das sind Ihre Pflichten

  1. Pflichtregistrierung beim Verpackungsregister LUCID.
  2. Buchführung über eingekaufte und ausgegebene Mengen der einzelnen Stoffgruppen, für deren Lizensierung Sie selbst verantwortlich sind.
  3. Vertrag mit einem Anbieter eines Dualen Systems abschließen.
  4. Turnusmäßige Meldungen der ausgegebenen Mengen der Stoffgruppen.
  5. Turnusmäßige Zahlung der angefallenen Lizenzgebühren.

ACHTUNG! - Bei LUCID müssen Sie sich in jedem Fall registrieren!